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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Die Firma Wassaf Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Firma Wassaf Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Wassaf Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 1,99% des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben.  Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 1,5 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.) zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Wassaf Immobilien sein.
 

§ 2 Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
 

§ 3 Alle unterbreiteten Angebote der Firma Wassaf Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma Wassaf Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Die Firma Wassaf Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht immer möglich.
 

§ 4 Die durch die Firma Wassaf Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma Wassaf Immobilien gestattet. Die Firma Wassaf Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma Wassaf Immobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
 

§ 5 Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer, so haftet der Kunde der Firma Wassaf Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§ 6 Der Firma Wassaf Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
 

§ 7 Die Firma Wassaf Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma Wassaf Immobilien - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt. Wie z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Firma Wassaf Immobilien keine Haftung.


§ 8 Ist dem Kunden der Firma Wassaf Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber der Firma Wassaf Immobilien mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.
 

§ 9 Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Wassaf Immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufsabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma Wassaf Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma Wassaf Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer und Käufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,99 % des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma Wassaf Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
(Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.)

 

§ 10 Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
 

§ 11 Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
 

§ 12 Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
 

§ 13 Die Firma Wassaf Immobilien und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Wassaf Immobilien in Braunschweig/Vechelde ist.

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